Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Herr RASchiessl, Ich bin und war mit Ihrer schnellen, prazisen und hilfsbereiter Antwort sehr zufrieden und mochte Sie hiermit fragen, obwohl mein Anliegen in Hamburg ist und Sie, wie Sie mir schrieben in Regensburg praktisieren, wurden Sie trotz dessen das erwahnte Aufforderungsschreiben in meiner Vertretung an meine Schwagerin verfassen und verschicken und wie Hoch Ihr Honorar ware? Fur Ihre Antwort danke ***** ***** voraus. ***
Sehr geehrte Frau Rakonczay,offensichtlich hat Herr RA Schiessl kein Interesse an der weiteren Vertretung. Können Sie mir Frage und Antwort zukommen lassen - ich sitze in Hamburg und kann Ihnen ggf. ein entsprechendes Forderungsschreiben aufsetzen.MfGMösch
Mein Anliegen ist Folgendes. Mein Bruder, Istvan R*** starb in Hamburg in Januar dieses Jahres. Letzter Wohnsitz, D***. Er wurde auf dem Evangelischen Friedhof Bernadottestr. beigesetzt. Die Familie meines Bruders (Schwagerin und zwei Nichten) haben mich weder uber die Beerdigung benachrichtigt noch uber die Grabstelle. Die Friedhofsverwaltung verweigert mir die Auskunft zu geben, wo die Grabstelle meines Bruders genau ist. Angeblich haben Sie ein Verbotsauftrag von meiner Schwagerin keine Informationan an 3. Person zu geben. Ich als Schwester des Verstorbenen glaube ich, dass ich Recht habe diese Information zu bekommen und meinem von meinem Bruder einen letzten, wurdevollen, personlichen Abschied nehmen zu konnen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mosch, ich bin Ihnen unendlich dankbar, dass Sie mein schmerzhaftes Anliegen verstehen und bereit sind in meiner Vertretungs das Forderungsschreiben auf z setzen. Bitte teilen Sie mir die Kosten mit, so dass ich es schnell moglichst uberweisen kann. Mit freundlichen Grussen ***
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Moesch, Ich grusse Sie ganz herzlichst und moechte Sie gerne bitten, ob Sie das Aufforderungsschreiben an meine Schwaegerin in Kuerze verfassen und ihr zuschicken koennen. Gleichzeitig bitte ich Sie mir die Hoehe des Honorars zu nennen, damit ich es rechtsmaessig ueberweisen kann. Mit freundlichen Gruessen ***
Ich bereite es vor, es geht morgen raus. Haben Sie noch eine E-Mail-Adresse Ihrer Schwägerin?!
Dann teilen Sie mir bitte Ihre Mail_Adresse mit ;-)
Warum Ihnen zusätzlich EUR 45,- berechnet worden sind, kann ich nicht beurteilen. Ich hatte Ihnen ein Angebot über insgesamt EUR 150,00 USD eingestellt, das Sie angenommen hatten.Leider sind die gesamten Kontaktdaten hier entfernt worden. Mögen Sie mir nochmals die Adresse Ihrer Schwägerin sowie die sonstigen Daten schicken? Antworten Sie einfach auf meine E-Mail von gerade eben.Danke Ihnen!