Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte schildern Sie mir die Situation genauer. Inwiefern hat die Bekannte für den Soldaten gearbeitet? Aus welchem Grunde sind der Soldat und seine Familie in Gefahr?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Handelt es sich bei der Person um eine reale Bekanntschaft oder eine Internetbekanntschaft oder sonst virtuelle Bekanntschaft?
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Welche Staatsangehörigkeit hat der Bekannte und wo hält er sich derzeit auf?
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist dass er aus Afghanistan ausreist, z.B. nach Pakistan oder Iran, und dort ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragt. Zuständig wäre dort die deutsche Auslandsvertretung. Sie müssten in der Zwischenzeit bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzortes eine Verpflichtungserklärung abgeben und ihm diese zukommen lassen.
Auf der Grundlage kann der Bekannte nach Deutschland reisen und Sie hätten ihn erst einmal bei sich. In Deutschland könnte der Bekannte dann Asyl oder einen sonstigen Schutzstatus beantragen und damit in Deutschland bleiben.
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Es gibt leider keine anderen rechtlichen Möglichkeiten.
Ich gebe Ihre Anfrage gern frei.