Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können leider nichts unternehmen. Wenn Sie veruteilt worden sind, Ihrem Arbeitgeber etwas zu zahlen, kann der Arbeitgeber die Zahlung des vollen ausgeurteilten Betrages verlangen. Auf eine Ratenzahlung muss der Arbeitgeber sich nicht einlassen. Wenn Sie nicht zahlen, kann er den Zahlbetrag bei Ihnen zwangsvollstrecken, er kann z.B. Ihr Bankkonto pfänden.
Es wäre also ratsam zu zahlen. Auf eine Zwangsvollstreckung sollten Sie es nicht ankommen lassen. Das verursacht weitere Kosten und Unannehmlichkeiten.
Ich bedauere außerordentlich, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Gerne stehe ich für etwaige Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Achso. Jetzt verstehe ich. Sie haben ein Urteil und der Chef soll Ihnen etwas zahlen.
Wenn er nicht freiwillig zahlt, müssen Sie die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil betreiben. Hierzu können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Unter folgendem Link finden Sie ein Formular, das Sie ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit dem Urteil an das Vollstreckungsgericht senden:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Zuständig für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Chef seinen Wohnsitz hat. Sie können für die Zwangsvollstreckung auch einen Anwalt beauftragen. Dann regelt der Anwalt die Vollstreckung. Die Kosten dafür hat Ihr Chef zu tragen.