Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
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Jawohl, dies muss der Vermieter gewährleisten. Ihn trifft diesbezüglich nämlich eine Verkehrssicherungspflicht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie wie oben beschrieben vorgehen.
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