Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aus welchem Grunde die Postbank dem BGH-Urteil zuwiderhandelt, kann ich Ihnen nicht mitteilen. Ich kenne die interne Geschäftspolitik der Postbank nicht.
Wenn die Postbank dem BGH-Urteil zuwiderhandelt, so können Sie unter Berufung auf das BGH-Urteil gegen die Postbank klagen und werden recht bekommen.
Auch kann die Postbank Ihr Kontomodell nicht eigenmächtig umwandeln. Vielmehr braucht sie hierfür Ihre Zustimmung. Denn es handelt sich hierbei um eine Vertragsänderung, die nur mit Ihrer Zustimmung zulässig ist.
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