Recht & Justiz
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ich habe Ende Juni 2021 einen Gebrauchtwagen, Baujahr 2011 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Hinsichtlich eines Gebrauchtwagenkaufs bei einem Gebrauchtwagenhändler besagt das Gesetz, dass der Gebrauchtwagenhändler für die Kosten der Beseitigung aller Mängel, die innerhalb sechs Monaten nach Kaufdatum auftreten können, aufkommen muss. Etwa zwei Wochen nach Kauf lies sich beim PKW die Fahrertür aufgrund eines plötzlich defekten Tierschlosses nicht öffnen. Das Türschloss musste aufwendig repariert werden (die Innenverkleidung der Tür musste abmontiert und ein Ersatzteil bestellt werden). Vor der Reparatur informierte ich den Händler über den plötzlichen Schaden und teilte ihm mit, dass ich die Reparatur selbst organisieren werde, da der Händler in einem von meinem Wohnort weit entfernten Ort seinen Gebrauchtwagenhandel betreibt. Der Händler verweigert mir nun die Erstattung der aufwendigen Reparaturkosten in Höhe von ca. 500 EUR, da er der Ansicht ist, dass zum Zeitpunkt der Verkaufs das Türschloss in Ordnung war. Wie bewerten Sie den Fall? Würde die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Erfolg haben, um sich bzgl. der Kostenerstattung durchzusetzen?Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.Mit besten Grüßen***
Fachassistent(in): Haben Sie einen Kaufbeleg oder eine Rechnung? Fragesteller(in): Ja, natürlich. Der Kaufvertrag besteht. Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen? Fragesteller(in): Ich hatte neben dem Kaufvertrag beim Gebrauchtwagenhändler noch eine Gebrauchtwagengarantie über ein Jahr abgeschlossen, für den Fall, dass nach der Händlergarantie von 6 Monaten weitere Mängel auftreten sollten. Da ich davon ausgegangen bin, dass der Gebrauchtwagenhändler für die Reparaturkosten aufkommt, hatte ich die Gebrauchtwagengarantieversicherung nicht weiter in Erwägung gezogen, dass sie für die Schäden eventuell auch aufkommen könnte. Diese Versicherung lehnt die Schadensübernahme ebenfalls ab.
Sehr geehrter Fragsteller,
hat denn der Händler angeboten, die Reparatur durchzuführen oder zu organisieren ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,
sehr gerne ! Bitte hinterlasen Sie noch Ihre Rufnummer.
Bis morgen, ich wünsche einen schönen Abend.
Sie erreichen mich unter der genannten Mobilfunknummer 0157 82***
Mit freundlichen Grüßen ***
leider kann ich Sie nicht erreichen. Wann passt es Ihnen denn ?