Recht & Justiz
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich hatte Sie bereits hierüber aufgeklärt. Die Rechtsordnung hat mit "Chancen" nichts zu tun. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht, den Sie mit oder Rechtsanwalt geltend machen können. Sie können selbst Akteneinsicht nehmen oder durch einen Rechtsanwalt. Dies macht keinen Unterschied.
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