Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie für eine Bekannte eine Tasche fertigen und von ihr nur die Materialkosten erstattet verlangen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass damit Gewinn erzielt werden soll. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Sie wollen nur die Materialkosten. Es gibt also keinen Gewinn.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Wenn mit der Nachbarin abgesprochen war, dass sie die Materialkosten zu tragen hat, haben Sie einen Anspruch darauf. Diesen Anspruch können Sie ohne weiteres gerichtlich durchsetzen, wenn sie freiwillig nicht zahlt. Steuer- oder gewerberechtliche Probleme haben Sie da in keinster Weise zu befürchten.
Sie können Sie zur Zahlung auffordern, eine Zahlungsfrist setzen und gleichzeitig ankündigen, dass Sie einen Anwalt mit einer Zahlungsklage beauftragen werden, falls Sie nicht zahlt. Falls das nicht fruchtet, suchen Sie sich vor Ort einen Anwalt. Die Kosten hat Ihnen die Nachbarin zu erstatten.
Danke für Ihre weitere Frage.
Es ist misslich, dass Sie die Papiere bereits übergeben haben. Jetzt haben Sie kein Druckmittel mehr. Wenn er nicht freiwillig die 500 EUR zahlt, können Sie ihn nur dazu zwingen, indem Sie ihn auf Zahlung verklagen.
Sie sollten ihm eine Zahlungsfrist setzen und gleichzeitig ankündigen, dass Sie einen Anwalt mit einer Zahlungsklage beauftragen werden, falls er nicht zahlt. Vielleicht genügt die Ankündigung der Klage, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Falls es nicht fruchtet, suchen Sie sich vor Ort einen Anwalt. Die Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
Falls Sie noch weiter Fragen zu einem anderen Thema haben, möchte ich Sie bitten, hierzu eine neue Frage zu öffen und an mich zu richten.