Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
wie alt sind denn die Kinder und wie würden diese denn entscheiden, wenn sie gefragt werden würden ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und für den Nachtrag.
Wenn es zu einer gerichtlichen Streitigkeit bzgl. des Umgangsrechtes oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kommt, werden Kinder ab einem Alter von 3 Jahren vom Gericht und auch von einer Verfahrenspflegerin angehört. Wenn die Kinder in diesen Gesprächen äußern, sie möchten zu einem Elternteil oder bevorzugen das Wechselmodell, würde man diesem Kindeswillen, wenn er auch dem Kindeswohl entspricht, nachgeben.
Wenn Sie vortragen, die Kinder sind manipuliert bliebe lediglich die Beantragung eines psychologischen Sachverständigengutachtens, mit Hilfe dessen man ggf. diese Manipulation herausfinden könnte. Dann würde eine Entscheidung sehr wahrscheinlich anders ausfallen.
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