Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
stellen Sie doch bitte den Beschluss ein. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Der von Ihnen zur Verfügung gestellte Beschluss beinhaltet grundsätzlich, dass die Kinder den Eltern "zustehen". Sie können also "auf lange Sicht" die Kinder nicht "behalten". Der Beschluss sieht aber auch vor, dass die Kinder zunächst bei Ihnen verbleiben sollen, bis eine Erziehungsbeistandsschaft durch das Jugendamt eingerichtet wurde.Im Entscheidungstenor steht allerdings nicht, dass man Ihnen ein Umgangsrecht eingeräumt hat. Allerdings wurde beschlossen, dass die Rückführung zu den Eltern "langsam" erfolgen soll.
Sie müssten also warten, bis sich jemand vom Jugendamt mit Ihnen in Verbindung setzt und einen "Plan" für die Rückführung aufstellt.
Bitte fragen Sie nach, wenn etwas unklar oder offen geblieben ist. Ansonsten nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vort. Vielen lieben Dank.
haben Sie meine Antwort erhalten ? Bitte geben Sie eine kurze Rückäußerung, vor allem, ob es noch Fragen gibt. Vielen Dank !
das ist der Umgang mit dritten Personen. Aber wie gesagt, im "Beschlusstenor" ist das Umgangsrecht nicht aufgeführt und geregelt.
gibt es denn noch Nachfragen ?