Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie denn eine sog Wertsicherungsklausel in Ihrem Vertrag ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grasds
danke für den Nachtrag und die Nutzung von Justanswer.
Bei Ihnen ist im Vertrag eine sog. unechte Gleitklausel vorhanden. Bei dieser ändert sich die Miete nicht automatisch, sondern nur durch weitere Handlungen der Parteien, z.B. durch Neufestsetzung der Miete. Dies ist wohl in der Vergangenheit nicht passiert. Da also keine Anpassung erfolgte, kann zwar grundsätzlich jetzt eine Anpassung vorgenommen werden, aber natürlich nicht rückwirkend.
Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Ansonsten nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vor. Vielen Dank !
RA Grass