Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zunächst einmal darf der Nachbar nicht willkürlich eine Zustimmung zu baulichen Veränderungen verweigern.
Im Übrigen erachte ich eine Nutzungsänderung für das Dachgeschoss, ohne bauliche Veränderung, für nicht zustimmungsbedürftig für den Nachbarn.
Wenn die Behörde daher für diese Umnutzung ihre Zustimmung erteilt, könnte eine Lösungsmöglichkeit auch zuerst dieser Schritt sein.
Im Nachgang kann sodann noch eine Umbaumaßnahme angestrengt werden.
Wenn die Nutzungsänderung erfolgt ist und eine Wohnmöglichkeit besteht, könnte das Vorhaben sodann auch gegen die Zustimmung des Nachbarn erfolgen.
Denn faktisch handelt es sich um Ihr Eigentum, welches Sie im Rahmen der gesetzlichen Grenzen nutzen (und Veränderung) dürfen.
Gibt es keine tragenden Gründe, die für den Nachbarn sprechen, kann dieser seine "Verweigerungshaltung" nicht durchsetzen.
Denn worin sollten dann die "nachbarlichen Belange" nach § 72 HBauO liegen?
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-