Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Die einzuhaltende Kündigungsfrist richtet sich nach der insoweit zitierten rechtlich maßgeblichen Regelung des Rahmenvertrages:
Dieser Subunternehmer-Rahmenvertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem er von beiden Parteien unterzeichnet wird. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.
Rechtlich bedeutet dies, dass Sie den Vertrag ordentlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen können.
Der rechtlich nächst zulässige Kündigungstermin wäre folglich die Kündigung am 31.08.2021 mit Wirkung zum 30.09.2021.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt