Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
So leid es mir tut, aber die einzige realistische Chance ist, noch ein MPU-Gutachten zu machen. Die Alternative ist, die Fahrerlaubnis zu beantragen und wenn der Antrag abgelehnt wird, Widerspruch einzulegen und dann ggf. auf Erteilung der Fahrerlaubnis zu klagen. In dem Prozess kann Ihr Sohn dann das Gutachten anzweifeln. Ob er den Richter überzeugen kann, ist aber schwer zu beurteilen. Es liegt im Ermessen des Sachverständigen, welche Prognose er abgibt. Und Ermessensentscheidungen sind für einen Richter nur eingeschränkt überprüfbar.
Für Ihren Sohn spricht, dass die Abstinenznachweise negativ waren bis auf einen. Und der positive Wert ist so gering, dass er durchaus erklärbar wäre, auch ohne konsumiert zu haben. Passives Cannabisrauchen kann nach meiner Einschätzung so etwas bewirken, etwa dass Ihr Sohn sich in einem Raum aufgehalten hat, in dem Cannabis geraucht worden ist. Man wird aber entgegen halten können, dass er das hätte vermeiden müssen.
Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten wage ich nicht, weil nach meiner Kenntnis solche Klagen in der Regel bedauerlicherweise abgewiesen werden. Mein Rat wäre, dass Ihr Sohn den Abstinenznachweis nochmal angeht, so wie ihm das in dem letzten Gutachten geraten worden ist.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.