Recht & Justiz
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Bitte haben Sie einen Moment Geduld - ich melde mich in der nächsten Stunde!MfGNorbert Möschrechtsanwalt
Tatsächlich kann die Klägerin zu der Abstimmung erscheinen, ein Stimmrecht hat sie aber nicht, da lediglich die betroffenen Eigentümer über die Verteilung zu bestimmen haben.
Ja, wie sonst soll diese Entscheidung getroffen werden? Dazu ist die WEG ja da und es sind letzten Endes Kosten der WEG, die gedeckt werden sollen.
Ja, das ist zutreffend - der Beschluss dient insbesondere auch der (steuerlichen) Absicherung der WEG und der betroffenen Eigentümer.Bitte vergessen Sie nicht die Bewertung, herzlichen Dank!