Recht & Justiz
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Es kommt hier weder auf das Datum der Unterschrift des Lizenzgebers noch des Lizenznehmers an. Der Vertrag kommt vielmehr dadurch zustande, dass dem zuerst unterschreibenden Vertragspartner die vom anderen Vertragspartner unterschriebene Ausfertigung zugeht. Wenn also z.B. der letztunterschreibende den Vertrag heute unterzeichnet und mit der Post an den anderen Vertragspartner verschickt, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Vertragsurkunde dem anderen Vertragspartner mit der Post zugestellt wird.
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