Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, das ist leider korrekt so. Das Verletztengeld wird verrechnet, da es immer nur Verletztenrente oder Verletztengeld gibt. Letzteres ist aber ja höher als die Rente.
Dass das Krankengeld entfällt, ist auch korrekt, das auch das VG eine Entgeltersatzleistung ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
-> Nr. 4
Achten Sie darauf, dass hier dass VG nicht doppelt angerechnet wird (einmal auf die Verletztenrente bei der BG und auf das eigentlich ruhende schon gezahlte KG bei der Krankenkasse) und legen im Zweifel Widerspruch gegen die entsprechenden Bescheide ein. Eigentlich müssten die das aber hinkriegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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