Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Wen meinen Sie mit dem Kontoinhaber, von dem Sie das Geld zurückfordern möchten?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Soweit Sie dem Vermieter mehr Geld gezahlt haben, als ihm zusteht, liegt eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung vor. Folge ist, dass sie von de Vermieter die Rückzahlung der überzahlten Beträge verlangen können. Dies sieht das Gesetz in § 812 Abs. 1 BGB so vor.
Sie können dem Vermieter schriftlich eine Frist von zwei Wochen für die Rückzahlung des überzahlten Betrages setzen. Sollte er hierauf nicht reagieren, so können Sie Ihren Anspruch notfalls mit anwaltlicher Unterstützung gerichtlich durchsetzen.
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