Recht & Justiz
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Sehr geehrte Ratsuchende,
danke für Ihre Anfrage.
Nach Schilderung Ihrer Lage ergibt sich nachfolgende Rechtslage:
Sie dürfen als deutsche Staatsbürgerin jederzeit nach Deutschland einreisen und sich in Ihrem heimatland aufhalten.
Weiterhin dürfen Sie insbesondere zur Vermeidung von § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht) für Ihr Kind sorgen.
Beste Grüße,
Oliver Fröhlich
Rechtsanwalt
danke für Ihre Ergänzung.
Für Sie würde deutsches Recht gelten, richtig.
ich wünsche Ihnen Alles Gute.
Oliver FröhlichRechtsanwalt