Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn die Sachlage wie beschrieben im Raum stehen bleibt, dürfte es ernsthafte Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben.
Aber:
Ihr Fall hat die Besonderheit, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass sie nicht daheim noch einen erheblichen Teil getrunken haben. Somit ist eine Rückrechnung wie im beschriebenen Fall nicht anzuwenden.
Rechtswahrend würde ich ihn anraten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, welcher Ihnen in der beschriebenen Situation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein glimpfliches Ende einleiten kann.
Wichtig ist, dass genau die Schwachstellen in Ihrem Fall gegenüber den Behörden klargestellt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-