Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Das "angenommen 9.2.2021" kann so zu verstehen sein, dass der Arbeitgeber mit Ihrer Kündigung einverstanden war. So war es ja wohl auch abgesprochen und gemeint, wenn ich es richtig verstehe. Das "angenommen" kann sich meines Erachtens nur auf Ihre Bitte "meiner Kündigung zum 31.3.2021 zuzustimmen" beziehen. Dann wäre diese Kündigung wirksam und zwar zum 31.3.2021.
Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung nicht einfach widerrufen. Er ist daran gebunden. Nur wenn Sie einverständen wären, könnte die Kündigung zurückgenommen werden. Der Arbeitgeber kann das aber nicht einseitig selbst bestimmen.
Vor diesem Hintergrund ist also davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.3.2021 endet.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.