Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie schreiben, dass ein großer Teil des Betriebes stillgelegt wird. Ich nehme an, dass Sie in diesem Teil arbeitenbzw. gearbeitet haben ? Wäre es denn möglich, dass Sie zukünftig, also nach der Elternzeit, in dem verbleibenden "Betriebsrest" arbeiten ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben.
Als Schwerbehinderter oder in Mutterschutz und Elternzeit genießt man einen besonderen Kündigungsschutz. Dies bedeutet, will der AG kündigen, dann brauch er eine "Genehmigung" und diese erhält er nur, wenn es wirklich einen dringenden Grund gibt. Bei Ihnen könnte dieser Grund sein, dass Ihr Arbeitsplatz infolge der Schließung wegfällt und in dem "Restbetrieb" keine adäquate Stelle für Sie existiert.
Sollte dies zutreffen, werden Sie leider keine Chance haben, gegen die Kündigung vorzugehen. Ich bedaure !
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
das entscheidet letztlich die Behörde , die zustimmen muss. Wenn es einen Alternativplatz gibt, dann wird man nicht zustimmen.