Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn Ihr genaues Anliegen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
Die Sorge ist leider durchaus berechtigt, denn auf den ersten Blick ist natürlich ein Diebstahl naheliegend. Ihre Frau kann nur versuchen, den Sachverhalt klarzustellen, dass es ein Versehen war, also dass sie es wegen der psychischen Anspannung vergessen hatte, zu zahlen.
Ich drücke Ihnen jedenfalls ganz fest die Daumen !
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
haben Sie noch Nachfragen, die ich Ihnen beantworten darf ?
genau dies sollte dargestellt werden, dass es nie zu Vorkommnissen kam und Ihre Frau ihre Einkäufe immer gezahlt hat.
sind denn noch Fragen offen geblieben ?
das ist schwer einzuschätzen. Es kommt darauf an, wie glaubwürdig Ihre Frau das Versehen schildert. Ich gehe aber davon aus, wenn sie sich bisher nichts zu schulden hat kommen lassen, dass dann die Chancen recht gut stehen.
Diebstahl ist ein NOGO. Glaubt man Ihrer Frau nicht, wird eine Kündigungsschutzklage eher wenig erfolgreich sein.
das ist richtig, um so wichtiger ist, dass Ihre Frau glaubhaft "rüberkommt".
falls keine Fragen mehr bestehen, die ich Ihnen gerne beantworte, sind Sie bitte so freundlich und nehmen nun eine Bewertung (3-5 Sterne) vor. Vielen lieben Dank !