Recht & Justiz
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meine Tochter und ich sind seit dem Sommer in der Türkei zu Besuch meines Mannes.meine Tochter und ich wohnen in Deutschland,ich arbeite auch in Deutschland,jetzt aber zu Coronazeiten im Home office.
Mein Mann hat keinen Aufenthaltstitel,er pendelte jede Woche vor Corona. Da aufgrund von Corona nun Quarantaenebestimmungen gibt,sind wir seit Sommer in der Türkei (beim 1.Lockdown waren wir getrennt,da es keine Flüge gab).
Nun waere meine Frage,ob ich noch Anspruch auf Kindergeld und Kitaplatz (welcher von der Stadt gezahlt wird) habe
1 Tochter
Sehr geehrte Fragestellerin,soweit und solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, haben Sie Anspruch auf diese Leistungen, allerdings auf den Kitaplatz bzw. dessen Kostenübernahme nur IN Deutschland.
Einen Anspruch auf Kindergeld aus dem Einkommensteuergesetz hat, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und somit unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. § 62 Abs. 1 EStG i. V. m. §§ 8,9 AO).
Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG werden auf Antrag auch Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, sodass auch diesem Personenkreis ein entsprechender Kindergeldanspruch zustehen kann.Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, stehe für Rückfragen gern zur Verfügung und bedanke ***** ***** für Ihre Bewertung (3 bis 5 Sterne)Norbert MöschRechtsanwalt
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, stehe für Rückfragen gern zur Verfügung und bedanke ***** ***** für Ihre Bewertung (3 bis 5 Sterne)Norbert MöschRechtsanwalt
Genau, kein Problem!
Haben sie noch Rückfragen. Ansonsten denken Sie bitte an die Bewertung (3 bis 5 Sterne), damit die Frage hier abgeschlossen werden kann!Herzlichen Dank!