Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
zahlen Sie denn für den Hauptwohnsitz GEZ ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Wenn Sie für den Hauptwohnsitz Gebühren zahlen, müssen Sie dies für den Nebenwohnsitz kein zweites mal . Allerdings müssen Sie aktiv eine Befreiung von der "GEZ-Pflicht" für den Nebenwohnsitz beantragen. Diesen Antrag können Sie schriftlich formlos erledigen oder Sie verwenden eines der "Vordrucke", die die GEZ auf Ihrer Internetpräsenz zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass Sie Beitragsnummer angeben, für die die Zahlung erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
haben Sie noch Fragen, die ich Ihnen beantworten darf ?
Sie haben keine Fragen mehr !? Prima ! In diesem Fall sind Sie doch bitte so freundlich und nehmen nun für die erteilte positive Antwort eine Bewertung vor oder teilen zumindest freundlicherweise mit, was einer solchen entgegensteht. Vielen Dank für Ihr faires Feedback.
können Sie mir den Widerspruch mal hochladen ?
kostenfrei geht dies über die Büroklammer im Schriftfeld.
lassen Sie sich zeit, ich bin den ganzen Tag verfügbar.
ich bedaure, aber diese terchnischen Gegebenheiten vermag ich leider nicht zu klären. Wenden Sie sich doch bitte an den Support.
Ich kann Ihnen gerne auch meine Emailadresse mitteilen, aber ich müsste Ihnen dann auch einen Premiumservice anbieten.
ich bedaure :-(
Nein ! So dürfen Sie das nicht sehen ! Der Support kann Ihnen mitteilen, wie es funktioniert. Nur ich kann dies nicht.
nur über den Premiumservice oder kostenfrei über die Büroklammer.
Ich werde meinerseits mal eine Anfrage stellen.
ich verstehe dies nicht, weil andere Kunden von solchen Problemen bisher noch nicht berichtet haben.
vielleicht können Sie den Inhalt des Schreibens hier einfügen. Wäre ja eine Alternative ?
dann bleibt nur abwarten, bis sich der Support - ich habe es weitergegeben - meldet. Vielleicht versuchen Sie es von Zeit zu Zeit, ob die Büroklammer wieder auftaucht.
super das esd geklappt hat. Manchmal muss man einfach ein wenig Geduld haben !
Dem Bescheid entnehme ich nicht, dass man die Befreiung für Ihren Nebenwohnsitz grundsätzlich abgelehnt hat. Die Ablehnung wurde darauf gestützt,. dass Sie bislang keinen Nachweis über Ihre Anmeldungen (Meldebescheinigung) erbracht haben.
Es gibt jetzt folgende Möglichkeiten: Sie haben für eine Klage noch wenige Tage Zeit, nämlich bis ca. zum 03.03.2021. Ich empfehle Ihnen, die Meldebestätigungen - BEIDE - per Einwurfeinschreiben oder am besten per Fax, dies ginge schneller, der Sachbearbeiterin zuzusenden und diese um Aufhebung des Bescheides zu ersuchen. Ansonsten müsste tatsächlich Klage erhoben werden, aber hier sollte beachtet werden, dass die geforderten Nachweise auch im Klageverfahren erbracht werden müssen.
eine Meldebescheinigung wurde erwähnt, aber hier wird von "alleiniger Wohnung" gesprochen. Der Haupt- und Nebenwohnsitz scheint nicht nachgewiesen.
das ist schlecht, denn die Meldebescheinigungen weisen schon Haupt- und Nebenwohnsitz auf, wenn dies bei Anbmeldung so deklariert wurde. Da ist offenbar bei der Anmeldung etwas schief gelaufen. Dies sollten Sie dann klarstellen.
ghibt es nach den vielen Ihnen erteilen Antworten noch Fragen ? Bitte nehmen Sie nunmehr eine Bewertung vor. Gerne beantworte ich natürlich weitere Nachfragen Ihrerseits.