Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Grundsätzlich steht eine Kur einer Vorruhestandsregelung nicht im Wege. Die Problematik ist eher, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass der Arbeiteber eine solche Regelung mit Ihnen trifft. Möglicherweise ist es das, was Ihnen der Arbeitgeber sagen will, wenn er von der Gefährdung des Vorruhestandes spricht. Sie sollten ihn um eine konkete Erklärung ersuchen, warum seiner Ansicht nach eine Kur gegen eine Vorruhaestandsregelung spricht.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Gesetzlich vorgeschrieben ist es so nicht. Ein Krankheit kann jeden mal treffen. Dadurch ist der Vorruhestand nicht augeschlossen.
Sehr gerne gehe ich auf etwaige Rückfragen ein. Das ist mir aber erst später möglich. Ich bin jetzt offline.
Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne, ganz oben rechts) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.