Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage benötige ich noch folgende Informationen: Wie haben Sie den Vertrag denn geschlossen, und welche konkreten Vereinbarungen haben Sie mit der Telekom getroffen?
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Vielen Dank.
Ich werde Ihnen in einigen Minuten hier eine Antwort einstellen.
Unter Zugrundelegung Ihrer ergänzenden Sachverhaltsmitteilungen ist schon kein Vertrag über den höheren Tarif zustande gekommen, denn dies seetzt voraus, dass Sie sich mit dem Anbieter hierüber auch ausdrücklich vertraglich geeinigt hätten, §§ 145 ff. BGB.
Wenn Sie nun Ihren bisherigen Tarif beibehalten wollten, so kann der Anbieter Ihnen nicht ohne Ihre ZUstimmung und gegen Ihren Willen einen höheren Tarif aufnötigen.
Mangels vertraglicher Einigung ist eine vertragliche Bindung über den höheren Tarif nicht begründet worden!
Sollte die Gegenseite kein Einlenken zeigen, so führen Sie umgehend Beschwerde zur Aufsichtsbehörde - der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form99Sonstiges/node.html;jsessionid=A37D917E26966D5EEDF7EA73338FC00B
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