Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Unter den mitgeteilten Sachverhaltsumständen handelt es sich in der Tat um einen Umbau.
Ein Umbau ist rechtlich definiert als ein bauliches Verändern eines bestehenden Bauwerkes.
Diese Voraussetzungen liegen hier vor, sofern die benannten Maßnahmen zu einetr tatsächlichen (bau)substanziellen Veränderung des Ferienhauses führen.
Hierfür benötigen Sie auch nicht die Zustimmung des Verpächters, denn dieser verpachtet Ihnen lediglich den Grund und Boden, auf welchem das Ferienhaus steht.
Er ist aber gerade nicht Vermieter des Ferienhauses selbst. Nur in diesem Fall bedürfte es der Zustimmung eines Vermieters, denn bauliche Veränderungen dürfen nur im Einvernehmen mit einem Vermieter vorgenommen werden.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt