Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das Pflegegeld ist ausschließlich für die Pflegeperson bestimmt.
Wenn Sie nun angeben, dass Ihre Schwester das Pflegegeld vereinnahmt, Ihre Eltern aber nicht aufsucht und sich nicht um diese kümmert, dann steht der Verdacht einer zweckentfremdeten Verwendung des Pflegegeldes im Raum.
Unter diesen Umständen ist Ihnen anzuraten, bei dem örtlichen Amtsgericht - Betreuungsgericht - einen Antrag auf Einsetzung einer gesetzlichen Betreuung zu stellen, denn wenn Ihr Vater dement ist, so liegen hierfür auch die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 1896 BGB vor.
Bei der Antragstellung können Sie sich als Betreuungsperson vorschlagen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt