Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ein Ethikantrag ist zu stellen, wenn Forschung am Menschen betrieben wird.
Unter diesen Umständen sollen ethische und rechtliche Begleitaspekte (=etwa die Einwilligung von zu explorierenden Patienten) des Forschungsprojekts geprüft werden, und es ist ein Ethikantrag zu stellen.
Wir bewegen uns hier ausschließlich im öffentlichen Recht, und nicht im Strafrecht.
Das bedeutet, dass eine Forschung ohne Ethikantrag strafrechtlich auch nicht relevant wäre. Es besteht in diesen Fällen aber das Risiko, dass - wegen Verstoßes gegen die Richtlinien - die Forschungsergebnisse nicht anerkannt oder Fördermittel versagt werden.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt