Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können auf beschriebener Sachlage das Geld von der Bank freigegeben verlangen.
Hierfür ist wichtig, dass sie gegenüber der Bank schriftlich darstellen, dass es sich um Gelder aufgrund ihrer Behinderung zur Teilhabe am Leben handelt. Verweisen Sie nochmals auf das Schreiben des Landschaftsverband Rheinland. Setzen Sie eine Frist zur Freigabe des Geldes von zehn Tagen.
Kündigen Sie an, bei Nichtreaktion ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Reagiert die Bank nicht, müssen Sie über einen Rechtsanwalt die Pfändung über das zuständige Vollstreckungsgericht aufheben. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat die Bank zu tragen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),es freut uns, wenn wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter helfen konnten.Bitte seien Sie noch so freundlich und geben Sie eine positiven Bewertung ab (anklicken zwischen 3 - 5 Bewertungssternen oberhalb der Fragebox links/rechts).Alles Gute und bleiben Sie gesund!Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-