Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst meine Anteilnahme zu dem beschriebenen Unglücksfall und Ihrem Verlust.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Wenn ein Versicherungsschein etc. nicht vorliegt, wird die Sache zwar schwieriger aber nicht unmöglich.
Insbesondere ist bei einer namenhaften Versicherung nicht von einer Unterschlagung auszugehen.
Für was genau hat Ihnen der Versicherungsberater einen Rechtsanwalt angeraten? Bzgl. der Versicherungsermittlung?Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Hier ist auf jeden Fall ein Rechtsanwalt anzuraten, da Ihnen als Abkömmling ggf. Schadensersatz und Unterhaltsansprüche zustehen können.
Wenn Sie einen finanziellen Engpass haben, können die Kosten über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe staatlich getragen werden.
Bzgl. der Versicherung kann man über Kontoauszüge der Vergangenheit sehen, an welche Versicherung Beträge bezahlt wurden.
Als Erbe können Sie dann eine Kopie der Versicherungsunterlagen verlangen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-