Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das dürfen Sie.
Dem stehen keine rechtlichen Hinderungsgründe oder Bedenken entgegen.
Wenn Sie sich gegenüber dem jetzigen Auftraggeber nicht vertraglich gebunden haben (=Wettbewerbsverbot/Konkurrenzschutz), dann können Sie sich acuh bei der Firma X bewerben.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Sehr gern geschehen!
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Gibt es denn (technische) Probleme bei der Bewertung?