Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, hierfür besteht keine rechtliche Handhabe.
Wenn Sie innerhalb einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit kündigen, so ist dies rechtlich in keiner Weise zu beanstanden.
Innerhalb der Probezeit ist eine jederzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtlich möglich und zulässig, denn die Probezeit dient ja gerade dem Zweck, festzustellen, ob die Tätigkeit den eigenen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Sie wären daher im Falle einer Kündigung keinen Regressansprüchen ausgesetzt.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt