Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Eine Einschätzung ist ohne Akteneinsicht schwierig. Denn sodann kann nicht abgeschätzt werden, welche Beweise die Ermittlungsbehörden bereits vorliegen haben.
Da die Behörden über die Bestelldaten auf Ihre Person aufmerksam wurden, gibt es folgende sinnvolle Optionen:
1. Sie gestehen den Vorfall und erhalten durch das Geständnis und die Mitwirkung bei der Aufklärung strafmildernde Umstände.
2. Sie bestreiten den Fall oder äußert sich nicht zur Sache. Die Behörden werden dann ermitteln und anhand der Beweise und Indizien entscheiden.
Auf jeden Fall sind sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen, wenn sie sich dadurch selbst belasten.
Sofern es sich um viele Drogen handelt, sollten Sie in Erwägung ziehen ein Rechtsanwalt zu mandatieren.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-