Recht & Justiz
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,bitte haben Sie einen Moment Geduld, ich melde mich schnellstmöglich zu Ihrer Fragestellung.Beste GrüßeNorbert MöschRechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre Geduld.Rechtliche Grundlage für die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII für Jugendliche. Die wichtigste Voraussetzung in dieser Betreuung ist die Vertrauensbasis in der engen zwischenmenschlichen Beziehung zwischen dem jungen Menschen und der betreuenden Fachkraft. Die Betreuung ist in der Regel auf längere Zeit, Kontinuität in der Betreuungsperson und methodische Flexibilität hin konzipiert.Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter, bedanke ***** ***** für Ihre Bewertung (3 bis 5 Sterne) und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.Norbert MöschRechtsanwalt
Viel Erfolg auch weiterhin bei Ihrer wichtigen Tätigkeit!