Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, hierzu ist eine Krankenkasse nicht berechtigt.
Rechtsgrundlage für die Kostenübernahmepflicht ist in diesen Fällen § 27 a SGB V:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/27a.html
Sofern die in dieser gesetzlichen Regelung benannten Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall vorliegen, besteht auch eine Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse.
Die gesetzliche Bestimmung enthält keine Ausschlusskriterien - wie eine psychische Erkrankung oder eine Suchterkrankung - , die die Krankenkasse berechtigen würde, die Leistungen zu verweigern.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt