Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es ist schwierig aus der Ferne zu sagen, was ein Richter für eine Strafe für angemessen hält.
Denkbar wäre eine hohe Geldstrafe. Falls der Richter der Ansicht ist, dass die bisherigen Geldstrafen Sie nicht beeindruckt haben, kann auch eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Aber wenn es Ihre erste Freiheitsstrafe ist, können Sie gut darauf hoffen, dass Sie Bewährung bekommen. Jeder Veurteilte soll eine Bewährungsmöglichkeit haben. Dann müssten Sie nur in Haft, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, insbesondere dann, wenn es nochmal vorkommt.
Die Trunkenheit während der Fahrt wird bei der Bemessung der Strafe erhöhend zu berücksichtigen sein.
Für das Blitzen bekommen Sie eine Geldbuße.
Sie werden vermutlich eine lange Sperre bekommen, beover Sie wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen können.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.