Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Wenn Ihre Tochter ihrem Mann das Labor abkauft, und wenn sie als neue Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen wird, dann rückt Ihre Tochter in die Stellung der alleinigen Eigentümerin ein, und sie kann dann für die weitere Nutzung des Labors eine Miete einfordern.
Zugleich tritt Ihre Tochter in den besetehenden Kreditvertrag ein - sofern die kreditierende Bank ihre Zustimmung erteilt - und wäre verpflichtet, sämtliche ausstehenden Kreditraten zu leisten.
Im Trennungsfall wäre Ihre Tochter sodann auch weiterhin verpflichtet, den Kredit zu bedienen, denn sie wäre dann alleinige Kreditschuldnerin.
Bezüglich des Hauses hätte Ihre Tochter im Trennungsfall einen Anspruch auf Auszahlung der von ihr während der Ehe erbrachten Kreditraten für den Hauskredit, da sie nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Ihre Tochter ist Eigentümerin des PKW, wenn diese den PKW finanziert hat. Die Tatsache, dass der PKW auf den Mann angemeldet ist, ist eigentumsrechtlich unerheblich.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt