Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Wenn Sie die Katzen gemeinsam gekauft haben, dann haben Sie Miteigentum an den Katzen erlangt.
Das bedeutet, dass Ihr Ex-Freund die Katzen nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verkaufen darf.
Sollte er dennoch entsprechende Anstalten treffen, so können Sie gegen ihn eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken.
Die einstweilige Verfügung würde es ihm unter Androhung eines sehr hohen Zwangsgeldes gerichtlich untersagen, die Katzen zu verkaufen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt