Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
wie hoch sind denn die jeweiligen Nettoeinkünfte von Ihnen und Ihrem Mann ?
Mit freundlichen Grüßem
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Unterhalt ist immer dann zu zahlen, wenn ein Ehegatte deutlich weniger Einkommen hat, als der andere. Dies ist bei Ihnen gegeben.
Bei den von Ihnen dargestellten Einkommensverhältnissen würde Ihnen ein Anspruch von 195 EUR zustehen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen