Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich werde Ihnen in einigen Minuten hier eine Antwort einstellen.
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Ihre Annahme ist korrekt.
Es handelt sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, und nicht etwa um einen Zeitmietvertrag (=befristetes Mietverhältnis im Sinne des § 575 BGB), bei dem die ordentliche Kündigungsfrist für die Dauer der Befristung ausgeschlossen wäre.
Dieses rechtliche Ergebnis folgt zwingend aus der mietvertraglichen Regelung in § 4 Nr. 1.
Danach soll es sich explizit um einen unbefristeten Mietvertrag handeln.
Ihre Mutter kann diesen Vertrag daher jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten aus § 573 c BGB kündigen!
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