Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das Verhalten der Pflegekasse ist rechtlich in keiner Weise nachzuvollziehen.
Wenn derzeit keine Hausbesuche erfolgen können, und wenn stattdessen als Alternative ein Telefontermin angeboten wird, dann ist Ihnen ein solcher nicht zuzumuten, wenn Ihre Frau als Folge der objektiv vorliegenden massiven Beeinträchtigung des Hörvermögens diesen Telefontermin tatsächklich überhaupt nicht wahrnehmen kann.
Die Tatsache, dass Pandemie-bedingt derzeit keine Hausbesuche stattfinden können, ist des Weiteren ein Umstand, der nicht in die rechtliche Risiko-und Verantwortungssphäre Ihrer Frau fällt.
Die Ablehnung der Weiterbearbeitung des Antrages seitens der Pflegekasse ist daher greifbar rechtswidrig.
Die Pflegekasse hat vielmehr den Antrag solange zurückzustellen und ruhen zu lassen, bis die entsprechenden Beschränkungen aufgehoben werden und ein Hausbesuch wieder möglich sein wird.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt