Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ihr Bekannter kann nicht einfach so die geschlosse Psychatrie verlassen. Er muss sich ordnungsgemäß von der Klinikleitung entlassen lassen. Er hat aber einen Anspruch darauf, dass er entlassen wird. Nur um 0:00 Uhr erfolgt in der Regel keine Entlassung.
Falls er nicht entlassen wird, kann Ihr Bekannter sich ans Gericht wenden.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Theroretisch wäre das möglich. Aber mir erscheint es unwahrscheinlich.
Ihr Bekannter wüsste, wenn die Entlassung ansteht. Darüber wird vorher gesprochen und nicht nachts kurzfristig entschieden. Vielleicht rufen Sie in der Klinik an. Ich weiß nicht, ob die Auskunft geben dürfen, wer heute entlassen wird. Aber einen Versuch ist es wert.