Recht & Justiz
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Mein Name ist RA Hermes und ich bin Spezialist für Immobilienrecht. Könnten Sie mir die Vereinbarung übersenden bzw. einscannen?
Ist leider nicht lesbar, da zu klein....
Ja, danke. Grüße in meine alte "Heimat"!
Meines Erachtens ist diese als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam und nicht von Ihnen zahlen. Wenn Ihnen nur diese Ihnen nur online (per E-mail) zugegangen ist und kein Hinweis auf einen etwaigen Widerruf erteilt worden ist, können und sollte die Vereinbarung auch noch widerrufen werden.
Dass Sie keine Unterschrift der Gegenseite haben, ist nicht entscheidend, da der Makler dies jederzeit jetzt noch gegenzeichnen könnte oder hat der Makler oder Vermieter kein Exemplar!
Beantwortet dies Ihre Frage?
Mit besten Grüßen aus München!
Ja, senden Sie mir auch dies auch zu. Amtsgericht Ingolstadt oder Mahnbescheid von Coburg?
Ja, auf alle Fälle Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mahnbescheides einlegen: Per Telefax genügt mit Sendenachweis!
Dann müsste die Gegenseite den Anspruch begrüden. Widerspruch können wir auch gerne einlegen, wenn Sie möchten. Halten Sie mich auf dem Laufenden: Hier ist meine E-Mailadresse:***@******.***
Bitte noch bewerten durch Anklciken der Sterne (3-5).
Ja, klar gerne.
Am besten alles weitere per E-Mail. E-Mailadresse hatte ich Ihnen übersandt und uns auch Ihre Kontaktdaten übersenden. Was meinen Soe mit morgen vormittag?
"Sie" statt "Soe"
Sind Sie jetzt in Wolfsburg oder in München´?
Super....Ah Ingolstadt...
Wie gesagt, bitte noch die Sterne (3-5) anklicken, da ansonsten nicht die hälftige Vergütung weitergeleitet wird. VG
Dann bis später bzw. morgen
Haben Sie schon etwas geschickt an die E-Mailadresse:***@******.***
?
Guten Morgen, okay....
Habe ich schon gesehen bzw. erhalten. LG
P.S. ich melde mich sodann per E-Mail
Ich habe Ihnen bereits eine Antwort übersandt!