Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Regel werden sie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nach einer Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung etwa 2 bis 3 Jahre später befragt.
Dann wird ausgerechnet, ob Rückzahlungen erfolgen.
Hier müsste man schauen, ob die Berechnung richtig ist, gegen eine Rückzahlungsbeschluss können Sie auch eine Beschwerde einlegen, damit dies noch einmal geprüft wird.
Es kann gut sein, dass hier aufgrund der doch relativ hohen Unterhaltszahlungen die Freibeträge der Kinder überschritten werden und dadurch ein Rückzahlungsanspruch entsteht.
Sie müssten dem Gericht gegenüber geltend machen, dass die monatlichen Zahlungen hiervon abweichend sind und insofern nicht stimmig mit den auf dem Papier stehenden Unterhaltsbeträgen sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sollten Sie noch ein ergänzendes Telefonat wünschen, kann ich Ihnen hierzu gerne ein Angebot unterbreiten und bitte diesbezüglich sodann um einen Hinweis.
Über ihre anschließende positive Bewertung (3 bis 5 Sterne) freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt