Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Fragen:Um welchen Geldbetrag handelt es sich der Höhe nach?
Haben Sie den Geldbetrag zurückgefordert und was hat die Gegenseite bzgl. einer Nichtzahlung gesagt?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Fordern Sie den geliehenen Geldbetrag schriftlich und nachweisbar mit einer Frist von zehn Tagen zur Rückzahlung.
Wenn die Gegenseite nicht reagiert, können sie einen Mahnbescheid erlassen und/oder einen Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kosten für die Beitreibungskosten hat die Gegenseite aufgrund ihrer Nichtmeldung/Nichtrückzahlung zu bezahlen (§ 286 BGB).
Rückfragen können Sie über den Button "Experten antworten" stellen. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, ist ein solches über den Button Telefon-Premium-Service zubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt--Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank.
Sollte die Gegenseite in einem Insolvenzverfahren sein, würden Sie Ihr Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurück bekommen.
Allenfalls erhielten Sie einen Bruchteil von ca. 2-5%.
Mit freundlichen Grüßen
-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-