Recht & Justiz
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Was haben Sie denn für einen Vertrag mit der Firma in der CH und hat die Abteilung eine Vorschrift genannt, wonach dies angeblich nicht möglich sein?
Ja, gerne. Ich sehe allerdings nur arbeitsrechtliche Beschränkungen, soweit vereinbart, wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen. Im Rahmen des Steuerrechts oder Sozialversicherungsrecht ist es zulässig.
Es wäre vllt. sinnvoll, eine schriftliche Aussage Ihres Arbeitgebers zu erhalten, warum dies nicht zulässig sein soll. Es ist ja z.B. auch ohne weiteres möglich als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland zu wohnen und z.B. dort eine Immobilie zu vermieten oder einer Nebenbeschäftigung nachzugehen! Beantwortet dies Ihre Frage?
Nein, Sie können Dokument einscannen und mit der Klammer anfügen!
an welche E-Mailadresse? Ich kann Ihnen Angebot senden, dann können Sie es mir auch direkt an die Kanzlei senden; dort sieht es niemand außer mir!
Ich würde Ihnen dann im Nachgang meine E-Mailadresse mitteilen, die nur Sie einsehen können!
Vorausgesetzt Sie nehmen das Angebot an.
das kommt nicht an bei mir....
wird aber auch öffentlich, wenn Sie es hier übersenden!
bisher ist aber nichts angekommen; ich sehe zumindest nichts. Sie können es wie gesagt direkt an die Kanzlei per E-Mail. Dies sieht dann niemand öffentlich. Wie wollen wir weiter verfahren?
Ja, machen Sie dies jetzt am besten. Danach sende ich Ihnen meine E-Mailadresse, welche nur für Sie persönlich einsehbar ist. Dies ist am einfachsten!
Ja, drücken Sie Angebot annehmen!
?
Bis morgen.