Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
welches genaue Anliegen haben Sie denn ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1) Darf ich während der Krankschreibung kündigen? das ist ohne weiteres möglich.2) Darf ich während der Krankschreibung einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Möglich ist auch dies.3) Falls es zur einer Wiedereingliederungsmaßnahme kommt - wie darf ich da kündigen? ist jederzeit möglich.4) Kann der neue Arbeitgeber irgenwie z.B durch die Lohnabrechnung erfahren das ich 1 Jahr krankgeschreiben war und Krankengeld erhalten habe? Ja, denn Sie haben während des Krankengeldbezuges keine Lohnabrechnungen erhalten. 5) Gibt es noch andere Punkte auf die ich unbedingt achten sollte? Sollten Sie kündigen und keine Arbeit nahtlos finden, droht eine Sperre beim Arbeitsamt
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
wie sind denn die Fristen im Vertrag/Tarifvertrag geregelt ?
fristlos geht nicht, Sie müssen die Frist einhalten.
Der Resturlaub ist auszuzahlen.
gerne !
Ich wünsche Ihnen alles Gute und noch einen schönen Tag !