Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie beide im Kreditvertrag als Vertragspartner stehen, haften Sie beide gesamtschuldnerisch für die Kreditraten. Im Ergebnis bedeutet das, wenn Sie die Raten an die Bank allein bezahlt haben, können Sie die Hälfte davon von Ihrem Mann erstattet verlangen. Es besteht im sogenannten Innenverhältnis zwischen Ihnen beiden eine Ausgleichspflicht Ihres Mannes (§ 426 BGB).
Ihren Zahlungsanspruch können sie auch rückwirkirkend geltend machen. Die zeitliche Grenze bildet die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Dankre für Ihre Rückmeldung.
Wenn der Verkauf an Ihrem Mann scheitert, können die Kaufinteressenten den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen im Vertrauen darauf entstanden ist, dass der Kauf zustandegekommt. Zum Schaden gehören u.a. die Notarkosten und etwaige sonst nicht getätigte Kreditkosten. Dieser Schadenersatanspruch richtet sich allerdings gegen Sie beide, weil Sie beide Verkäufer sind. Sie können aber von Ihrem Mann verlangen, dass er den Schaden reguliert, weil er verantwortlich dafür ist.
Sehr gerne gehe ich auf etwaige Rückfragen ein. Das ist mir aber erst später möglich. Ich muss jetzt offline gehen.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!